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Gefährdungsanalyse, Risikobeurteilung, Lösungsfindung

Die Maschinenrichtlinie legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sowie das Verfahren fest, wie bei der Konstruktion von Maschinen vorzugehen ist. Normen konkretisieren dieses Verfahren und stellen ein Nachlagewerk für den Konstrukteur dar, geeignete Lösungen zur Erfüllung dieser Anforderungen zu finden.