chevron_left
chevron_right

Risikobeurteilung und Dokumentation in der Praxis

Die Maschinenrichtlinie fordert in den Grundsätzen des Anhang I die Erstellung einer «Risikobeurteilung», nach deren Ergebnissen die Maschine zu bauen ist. Die Risikobeurteilung umfasst eine Analyse und die Beurteilung, ob die Ziele zur Risikominderung erreicht wurden.