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Organisation der Marktaufsicht

Mit dem Konzept der europäischen Richtlinien wurde ein Systemwechsel von detaillierten, durch den Staat vorgegebenen technischen Vorschriften zu einer Selbstzertifizierung durch den Hersteller vollzogen. In diesem «neuen Konzept der EU» werden vom Gesetzgeber lediglich grundlegende technische Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen festgelegt. Die detaillierten sicherheitstechnischen Lösungen werden an die Hersteller delegiert, dem Staat bleibt die Organisation einer geregelten Marktaufsicht.