Das Inverkehrbringen und der Betrieb von Maschinen
Mitte Mai 2010 hat der Bundesrat darüber entschieden, das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen. Neben diesem neuen Gesetz für das Inverkehrbringen von Produkten bestehen zahlreiche weitere Erlasse zur Produktsicherheit. Dieses Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen macht dem Hersteller den Arbeitsalltag nicht gerade einfach.