Mit der neuen Maschinenrichtlinie wurde das Verfahren zum Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen erheblich erweitert. Die nach der alten Richtlinie dafür vorgesehene Herstellererklärung ist verschwunden, neu muss eine Einbauerklärung mit wesentlich umfangreicheren Angaben erstellt werden, als dies früher der Fall war.