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Maschinenrichtlinie beim Export ausserhalb der EU

Die europäische Maschinenrichtlinie ist für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU verbindlich anzuwenden. Sobald eine Maschine in ausser­europäische Märkte geliefert wird, sind weitere oder andere Bestimmungen bezüglich der Maschinensicherheit zu beachten. Dabei richten sich die Anforderungen meistens nach den landesspezifischen Gesetzen für das Betreiben von Maschinen.