Die europäische Maschinenrichtlinie ist für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen innerhalb der EU verbindlich anzuwenden. Sobald eine Maschine in aussereuropäische Märkte geliefert wird, sind weitere oder andere Bestimmungen bezüglich der Maschinensicherheit zu beachten. Dabei richten sich die Anforderungen meistens nach den landesspezifischen Gesetzen für das Betreiben von Maschinen.