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Management

Aus KTI wird Innosuisse

Ab dem 1. Januar 2018 übernimmt "Innosuisse" als neue Förderagentur des Bundes für wissenschaftsbasierte Innovation die Funktion der heutigen Kommission für Technologie und Innovation KTI.

 Am 1. Januar 2018 nimmt die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse ihren Betrieb auf. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 15. November 2017 mehrere Verordnungen genehmigt und die dazu notwendigen Änderungen der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung verabschiedet. Die Personal- und Entschädigungsverordnung gewährleisten eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Innosuisse. Mit der Beitragsverordnung verfügt Innosuisse über eine gefestigte Grundlage für ihre Aufgaben bei der Innovationsförderung. Die Verordnungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Als neue Förderagentur des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation übernimmt die Innosuisse die Funktion der heutigen Kommission für Technologie und Innovation KTI. Im Verlauf des Jahres 2017 sind alle Organe der Agentur bestellt und die weiteren notwendigen Vorbereitungsmassnahmen ergriffen worden.

 

Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihre gesetzliche Grundlage ist einerseits das Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (SAFIG, Innosuisse-Gesetz). Dieses regelt die Organisation der Förderagentur. Für die Definition der Aufgaben von Innosuisse gilt das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 14. Dezember 2012 (FIFG). Das SAFIG wurde am 17. Juni 2016 vom Parlament verabschiedet. Es wird am 1. Januar 2018 vollumfänglich in Kraft treten.

 

Gestützt auf das SAFIG und das FIFG hat der Verwaltungsrat der Innosuisse die Bei­tragsverordnung, die Entschädigungsverordnung und die Personalverordnung im September 2017 verabschiedet.

 

Der Verwaltungsrat (VR) von Innosuisse unter der Leitung des Präsidenten André Kudelski konnte für den Innovationsrat 20 Persönlichkeiten mit einem grossen Leistungsausweis im Bereich Innovation gewinnen. Der Innovationsrat ist das Fachorgan der künftigen Innosuisse. Er entscheidet über die Fördergesuche und begleitet die geförderten Projekte in wissenschaftlicher und innovationsbezogener Hinsicht. Folgende Mitglieder wurden in den Innovationsrat gewählt: 

 

Bazin Jean-Luc, Swatch Group; Béhar Yves, fuseproject; Casanova Nicoletta, FEMTOprint SA; Copéret Christophe, ETH Zürich; Demen-Meier Christine, Ecole hôtelière de Lausanne, HES-SO Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale; De Tonnac Alisé, Seedstars SA, Dransfeld Clemens, FHNW Fachhochschule Nordwestschweiz; Eschermann Bernhard, ABB Group; Hemmer Frédéric, CERN - The European Organisation for Nuclear Research; Heuberger Renat, South Pole Group; Keller Emanuela, Universitätsspital Zürich; Kornowski-Bonnet Sophie, F. Hoffmann-La Roche AG; Meyer Myriam, mmtec; Nasciuti Adriano, SUPSI - Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana; Puschmann Thomas, Swiss FinTech Innovation Lab; Renaud Philippe, EPFL Lausanne; Richdale Kelly, ID Quantique SA; Sigrist Stephan, Think Tank W.I.R.E., ETH Zürich; Tzonis Stelios, digital-strategy und Zwinggi Alois, World Economic Forum. 

 

www.innosuisse.ch