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Elmer hat Bankgeheimnis nicht verletzt

Lausanne - Das Bundesgericht hat den Freispruch von Rudolf Elmer bestätigt. Der ehemalige Mitarbeiter von Julius Bär hat dem Bankgeheimnis nicht unterstanden, als er Kundendaten an Steuerverwaltungen und Medien weitergab.

Rudolf Elmer hat in letzter Instanz Recht bekommen. Das Bundesgericht in Lausanne hat den Freispruch des Zürcher Obergerichts bestätigt und die Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft zurückgewiesen, schreibt es in einer Mitteilung. Es schliesst sich der Auffassung der Zürcher Oberrichter an, dass Elmer als Mitarbeiter der Julius Baer Bank & Trust Company Ltd. auf den Kaimaninseln nicht dem Schweizer Bankgeheimnis unterstanden habe. Dieses schütze nicht die Kundenbeziehungen ausländischer Filialen Schweizer Banken, so das Bundesgericht. Weil die Daten, die Elmer weitergegeben habe, aber aus der ausländischen Tochtergesellschaft stammen, fehle es in dem Fall „an einem geeigneten Tatobjekt“. Elmer habe als Mitarbeiter einer ausländischen Tochtergesellschaft auch nicht persönlich dem Bankgeheimnis unterstanden.

Elmer war zwischen 1994 und 2002 bei der Julius Bär-Tochter auf den Kaimaninseln angestellt, erst als Chefbuchhalter und dann als operativer Chef. Nach seiner Kündigung gab er Kundendaten sowohl an die Steuerverwaltungen der Kantone Basel-Stadt und Zürich sowie der Eidgenossenschaft als auch an Medien und schliesslich an WikiLeaks weiter. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn 2011 und dann in einem zweiten Fall 2015 unter anderem für schuldig befunden, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. 

Das Zürcher Obergericht sprach ihn vom Vorwurf frei, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Es verurteilte ihn aber wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Diese Strafe hat bereits Rechtskraft. stk